AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AdPoint GmbH

Stand 01.08.2018

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Die Firma AdPoint GmbH erbringt Dienstleistungen im Bereich des professionellen Onlinemarketings mit dem Ziel, mithilfe einer verbesserten Auffindbarkeit der Auftraggeber in Suchmaschinen qualifizierte Besucher auf die jeweilige Webseite zu leiten und neue Kundenanfragen zu generieren.

(2) Für alle Vertragsverhältnisse zwischen der AdPoint GmbH und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von der AdPoint GmbH schriftlich bestätigt werden.

(3) Abweichend vom § 1 Abs. 2 dieser AGB gelten für die Inanspruchnahme von Suchmaschinenoptimierung und Webdesign ausschließlich diejenigen AGB, welche unter onma.de/agb zu finden sind.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen des Auftraggebers bedürfen der Schriftform. Für das Zustandekommen eines rechtswirksamen Vertrags ist neben der Unterschrift und dem Firmenstempel auf dem Vertrag auch die Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats durch den Auftraggeber erforderlich.

(2) Mitarbeiter und/oder Beauftragte von der AdPoint GmbH dürfen keine von den Leistungsbeschreibungen, Tarifen oder diesen AGB abweichenden Vereinbarungen treffen.

§ 3 Leistungsbeschreibung

(1) Das Ziel von der AdPoint GmbH ist es, die Neukundengewinnung des Auftraggebers qualitativ und quantitativ zu verbessern. Hierzu können diverse Maßnahmen des professionellen Online Marketings ergriffen werden, sofern der Auftraggeber diese jeweils vertraglich in Anspruch nimmt.

(2) Die konkrete Leistungsbeschreibung ist dem Vertrag zu entnehmen.

(3) In den meisten Fällen wird die AdPoint GmbH beauftragt, während der vereinbarten Vertragslaufzeit das Google Ads Konto des Kunden zu betreuen sowie zu optimieren.

(4) Die Optimierung wird, für die mit dem Auftraggeber vereinbarten Bereiche vorgenommen.

(5) Das monatliche Entgelt mit der Bezeichnung „Pflege“ beinhaltet die Vergütung für die Betreuung der vereinbarten Google Ads Konten sowie dem vereinbarten Betreuungsrahmen.

§ 4 Änderung von Vertragsbedingungen

(1) Die AdPoint GmbH ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung, der AGB und sonstiger Bedingungen berechtigt, wird Änderungen jedoch nur aus wichtigen Gründen durchführen (insbesondere neue technische Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder andere gleichwertige Gründe).

(2) Die geänderten Vertragsbedingungen werden dem Auftraggeber per Email spätestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen Vertragsbedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der Email, gelten sie als angenommen. Die AdPoint GmbH weist den Auftraggeber in der Email, die die geänderten Nutzungsbedingungen enthält, gesondert sowohl auf die Widerspruchsfrist hin als auch darauf, dass die Änderungen als genehmigt gelten, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Schriftform widerspricht.

§ 5 Rechte bei Mängeln

(1) Die AdPoint GmbH garantiert, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und die beschriebenen Funktionen erfüllen.

(2) Die AdPoint GmbH kann nicht garantieren, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen, unterbrechungs- und fehlerfrei verlaufen. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass fehlerhafte Vorarbeit durch eine andere Agentur oder den Webseiteninhaber unsere Arbeit erheblich erschweren kann.

(3) Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

§ 6 Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse

(1) Der Auftraggeber ist und bleibt Besitzer und Eigentümer der Domain bzw. der Domains sowie sämtlicher Werbekonten (z.B. Google Ads, Merchant Center oder Bing Ads), sofern dieser diese ursprünglich auch besessen hatte. Die AdPoint GmbH betreut diese lediglich.

(2) Meldet die AdPoint GmbH Domains in eigenem Namen an, erhält der Kunde keine Nutzungsrechte an der Domain.

(3) Meldet die AdPoint GmbH eine Domain auf den Namen des Kunden an, räumt der Kunde der AdPoint GmbH hiermit das Recht ein, die Domain im Falle des Zahlungsverzugs oder anderer wichtiger Gründe im Sinne dieses Vertrags, die zur Kündigung berechtigen, jederzeit auf den eigenen oder einen dritten Namen zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden.

(4) Die AdPoint GmbH ist berechtigt, erstellte Kampagnen nach Vertragsende zurückzunehmen.

(6) Die AdPoint GmbH kann im Rahmen der Zusammenarbeit für den Auftraggeber gekaufte Grafiken, Bilder und Videos oder auch kostenfrei verwendbare Grafiken, Bilder und Videos auf der Webseite des Auftraggebers integrieren. Die Integration der Urheberrechte der Grafiken, Bilder und Videos erfolgt im Impressum. Für etwaige Verletzungen des Urheberrechts haftet der Auftraggeber.

§ 7 Preise, Zahlungen, Fälligkeit, Schadensersatz

(1) Wenn nicht explizit anders definiert, verstehen sich die Preise als Nettopreise, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Rechnungen sind ohne Abzüge spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zu begleichen und werden mittels SEPA Lastschrift abgebucht. Sollte eine Lastschrift nicht möglich sein, so gerät der Auftraggeber ohne weitere Erklärungen der AdPoint GmbH mit der Zahlung in Verzug.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass sein Konto zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzuges die erforderliche Deckung aufweist. Die AdPoint GmbH kann ab Eintritt des Verzuges Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB sowie Mahngebühren von je 15 € netto pro Kommunikationsmaßnahme geltend machen.

(3) Die AdPoint GmbH behält sich das Recht vor, die Preise für laufende Leistungen angemessen zu ändern wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund einer Erhöhung der Arbeitskosten oder Preisanpassungen bei Drittanbietern, eintreten.

(4) Bei spontaner Kündigung der SEPA Lastschrift oder bei fehlender Deckung des Kontos ist die AdPoint GmbH berechtigt, dem Auftraggeber die Rückbuchungsgebühren, die durch die Bank erhoben werden dem Kunden in Rechnung zu stellen.

(5) Hat der Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages Anlass gegeben oder den Vertrag selbst außerordentlich gekündigt, ohne dazu berechtigt zu sein, kann die AdPoint GmbH den Ersatz, des durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstandenen Schadens verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes entspricht den regelmäßigen Zahlungsansprüchen bis zum Ende der Vertragslaufzeit abzüglich der ersparten Aufwendungen.

(6) Darüber hinaus ist die AdPoint GmbH berechtigt, für den Fall, dass der Auftraggeber mit der Zahlung der Schadensersatzforderung in Verzug gerät, nach vorheriger Androhung die Webseite des Auftraggebers abzuschalten.

(7) Sollte sich beim Auftraggeber durch interne Veränderungen der Ansprechpartner für die AdPoint GmbH wechselt, bedarf es einer Einarbeitung des neuen Ansprechpartners. Hierzu wird der jeweilige Stundenaufwand dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt.

(8) Die AdPoint GmbH ist dazu befugt, nach Vertragsabschluss und Fertigstellung des Projektes dieses als Referenz auf der eigenen Webseite zu nutzen.

§ 8 Partnerprogramm

Die Leistungen der AdPoint GmbH können auch im Rahmen eines Partnerprogramms in Anspruch genommen werden. Dabei nimmt der Auftraggeber die Leistungen der AdPoint GmbH in Anspruch, welche i.d.R. für einen Kunden des Auftraggebers genutzt werden. Die gesamte Kommunikation mit dem Kunden des Auftraggebers erfolg über den Auftraggeber, auf Wunsch kann die AdPoint GmbH auch direkt mit dem Kunden des Auftraggebers kommunizieren. Der AdPoint GmbH ist es untersagt im Rahmen eines Partnerprogramms Ihre eigenen Dienstleistungen direkt an die Kunden des Auftraggebers zu vermitteln.

§ 9 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Verträge, die die Dienstleistung Pflege zum Gegenstand haben, werden je nach Leistungsumfang des Produkts, welcher sich aus der Leistungsbeschreibung ergibt, für mindestens ein Monat abgeschlossen. Es besteht zudem die Möglichkeit eine Vertragslaufzeit von drei sowie sechs Monaten in Anspruch zu nehmen, wobei die AdPoint GmbH dem Auftraggeber einen Rabatt erlässt. Die Laufzeit des Vertrages beginnt bei Pflegeverträgen nach der ggf. gebuchten Optimierung des bestehenden Kontos oder Erstellung des neuen Kontos und nicht zwingend mit Vertragsabschluss. Der Vertrag verlängert sich jeweils um eine weiteren Vertragslaufzeit, sofern er nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(2) Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform (per Brief, Email oder Fax).

(3) Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung des Vertrags durch die AdPoint GmbH liegen unter anderem vor, wenn
a) der Auftraggeber mit der Zahlung von mehr als zwei aufeinander folgenden Rechnungsbeträgen oder eines nicht unerheblichen Teils davon, bzw. von Beträgen, die 500 EUR übersteigen, in Verzug gerät und trotz Mahnung keine Zahlung leistet.
b) der Auftraggeber seine Zahlung einstellt, ein Insolvenz- oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren stattfindet,
c) Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird,
d) der Auftraggeber die Bestimmungen über die Zulässigkeit der auf den Rankingseiten eingestellten Inhalte und Begriffe nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten wie z. B. die Geheimhaltungspflicht verstößt.

§ 10 Verantwortlichkeit, Freistellung

(1) Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit der von ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht selbst verantwortlich.

(2) Die AdPoint GmbH behält sich vor, Begriffe oder Aufträge abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Geschäftsprinzipien der AdPoint GmbH verstoßen. Die AdPoint GmbH führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Auftraggebers enthaltenen Inhalte durch.

(3) Der Auftraggeber stellt der AdPoint GmbH hiermit von allen Ansprüchen Dritter frei, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind.

(5) Die AdPoint GmbH behält sich vor die angesammelten Daten (Grafiken, Bilder o.ä.) zu verwahren oder übergibt sie auf Wunsch an den Kunden nach der Kündigung für 100€ pro GB.

§ 11 Google Analytics

(1) Vertragspartner von Google Analytics kann nur der Inhaber der Domain selber sein, nicht die AdPoint GmbH.

(2) Sollte der Auftraggeber noch kein Google Analytics Konto besitzen, so besteht die Möglichkeit mit Vertragsabschluss, den Google Analytics Vertrag selbstständig auszufüllen und zu unterschreiben, um diesen anschließend direkt zu Google Ireland Ltd. zu versenden. Die AdPoint GmbH stellt eine Vorlage als PDF zur Verfügung, haftet jedoch nicht für Versäumnisse, die durch den Auftraggeber entstanden sind.

§ 12 Mitwirkungspflicht

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit die AdPoint GmbH die vertragliche Leistung erbringen kann.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen von der AdPoint GmbH unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung gegenüber der AdPoint GmbH anzuzeigen. Nimmt die AdPoint GmbH auf Anweisung des Auftraggebers eine Fehlersuche vor und stellt fest, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches der AdPoint GmbH vorliegen, kann die AdPoint GmbH den entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.

(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist die AdPoint GmbH von der Leistungspflicht befreit. Leistet die AdPoint GmbH dennoch, wird der Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.

(4) Die AdPoint GmbH ist nach Auftragseingang durch den Auftraggeber berechtigt, dieses Auftragsverhältnis auf den Webseiten von der AdPoint GmbH nach außen zu kommunizieren. Über Details des Auftrags wie die Höhe des Auftragsvolumens, vereinbarte Keywords etc. vereinbaren die Parteien Stillschweigen.

§ 13 Klick-Budget

(1) Zahlungen für sämtliche Klick-Budgets werden direkt vom Auftraggeber getragen. Die AdPoint GmbH hinterlegt im jeweiligen Werbekonto (wie z.B. dem Google Ads Konto) die Zahlungsinformationen des Auftraggebers. Auf diese Weise kann das Unternehmen, über das bezahlte Werbung in Anspruch genommen wird, das genutzte Klick-Budget abbuchen. Hierzu muss der Auftraggeber der AdPoint GmbH sämtliche notwendige Informationen zur Verfügung stellen.

(2) Die AdPoint GmbH stellt dem Auftraggeber die Rechnungen über das genutzte Klick-Budget vom jeweiligen Werbepartner (wie Google Ads) per Mail zur Verfügung. Hierbei weisen wir von der AdPoint GmbH darauf hin, dass wir an die Möglichkeiten des jeweiligen Werbepartners gebunden sind. Dadurch sind Rechnungen über eine Abbuchung des Werbepartners vom Bankkonto des Auftraggebers teilweise erst verzögert abrufbar / verfügbar.

(3) Die AdPoint GmbH haftet nicht für das genutzte Google Ads Klick-Budget des Auftraggebers. Als Betreuer des Google Ads Kontos / der Google Ads Konten des Auftraggebers wird die AdPoint GmbH das Google Ads Klick-Budget des Auftraggebers nach bestem Gewissen verwalten und einsetzen. Sämtliche Ansprüche auf Erstattung oder Rückzahlung des Google Ads Klick-Budgets vom Auftraggeber an die AdPoint GmbH sind nichtig.

§ 14 Haftung

(1) Die AdPoint GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit auch durch Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die AdPoint GmbH nur nach dem Produkthaftungsgesetz wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit die AdPoint GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Dienstleistung übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der oben aufgeführten Fälle gegeben ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann.

(2) Zur Wiederbeschaffung von Daten ist die AdPoint GmbH nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus den in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 15 Geheimhaltungspflicht

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Vertragsdurchführung durch die AdPoint GmbH oder im Auftrag der AdPoint GmbH handelnden Personen bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichneten Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologien der Suchmaschinen, soweit diese nicht allgemein zugänglich sind. Diese Verpflichtung gilt zwei Jahre über das Vertragsende hinaus.

§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auch die Kündigungserklärung ist schriftlich abzugeben. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit in jedem Fall einer schriftlichen Bestätigung.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hannover, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.

Kontakt

AdPoint GmbH, Kurt-Schumacher-Straße 25, 30159 Hannover

TEL: 0511 13 22 12 28; MAIL: info@adpoint.de; WEB: www.adpoint.de